WHG

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) regelt u. a. das Aufstauen, Absenken und Einleiten von Stoffen in Oberflächengewässer, das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser sowie das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser. Die Anforderungen des WHG werden durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in die Praxis umgesetzt.

Alle Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, fallen unter die Bestimmungen der AwSV: Betreiber von Prozesswasseraufbereitungsanlagen ebenso wie Tankanlagen. Die AwSV unterscheidet zwischen zwei Arten von Anlagen, so- genannten LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen) und HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden).

Wir planen beispielsweise Auffangsysteme nach WHG – von der ersten Konzeption bis zum Bauantrag inkl. der dazugehörigen Statik für Flüssigkeitsdichte-Flächen. Wir kümmern uns ebenso um die Einleiteerlaubnis von Oberflächenwasser oder die Genehmigung zum Einbau von Recycling-Schotter. Das dafür notwendige langjährige Know-how haben wir ebenso wie die entsprechenden Zertifizierungen.
Erfahren Sie mehr zu den folgenden Genehmigungsmanagment-Themen
BImSchG
Baurecht