Genehmigungsmanagement

„Wer hohe Türme bauen will, muss lange beim Fundament verweilen.“
Anton Bruckner, Komponist (1824–1896)
Mit Wissen, Wirklichkeitssinn und Weitsicht …
Alle gesetzlichen und technischen Anforderungen, die sich z. B. aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ergeben, werden so frühzeitig wie möglich in die Planungen einbezogen, um einen reibungslosen und damit auch kostengünstigen Projektablauf zu gewährleisten.

Hinter dem Genehmigungsmanagement verbirgt sich ein komplexer Prozess unterschiedlicher Leistungen in verschiedenen Phasen eines Vorhabens. Von der Idee bis zur Inbetriebnahme – in allen Bereichen ist Keese+Hahne Ihr zupackender Ansprechpartner.

Folgende Gesetze (Bundes- und Landesgesetze ) und Verordnungen, die jedes Bundesland individuell erlässt, müssen innerhalb des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden:
  • BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
  • Verordnungen zum BImSchG
  • Störfallverordnung (BImSchV Nr. 12)
  • WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • Technische Regelwerke
  • Landesbauordnung der jeweiligen Länder
  • TA Lärm (Techn. Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
  • TA Luft (Techn. Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
  • GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie)
  • Arbeitsschutzgesetze
  • usw. 
… zum Ziel.
Unsere Vorgehensweise für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage: Wir klären im Genehmigungsmanagement zunächst, ob Ihr Vorhaben am geplanten Standort planungsrechtlich zulässig, technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierzu stimmen wir das erforderliche Verfahren und den Antragsumfang eng mit der zuständigen Behörde ab, um den „kürzesten“ Weg zu einer erfolgreichen Genehmigung einschlagen zu können.

Wesentlicher Bestandteil unserer Leistungen ist es, die Antragsunterlagen unter Beachtung aller relevanten Verordnungen, Gesetze und technischen Anleitungen prüffähig zusammenzustellen. Wir stellen sicher, dass alle notwendigen Sachverständigengutachten dem Antrag beigefügt werden. Diese erstellen wir selber oder lassen sie in enger fachlicher Begleitung von externen Gutachtern erstellen. Dann wird der prüffähige Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Jetzt beginnt das eigentliche Genehmigungsverfahren, das wir im Sinne des Antragstellers begleiten. Nachdem dann der Genehmigungsbescheid von uns eingehend geprüft wurde, beginnt die Umsetzung. Auch in dieser Phase begleitet Sie Keese+Hahne bis zur behördlichen Abnahme des Projekts. 
„Die Anforderungen des BImschG und des WHG sind enorm hoch. Ich hab dies aber nie als ‚Gängelung‘ verstanden, sondern als eine erfolgreiche Strategie, Nachhaltigkeit zu praktizieren.“ Keese+Hahne Mitarbeiter
Erfahren Sie mehr zu den folgenden Genehmigungsmanagment-Themen
BImSchG
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Baurecht