AltfahrzeugV

AltfahrzeugV ist die Abkürzung für die „Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen. 
 „Die Altfahrzeug-Verordnung, vormals Altauto-Verordnung, regelt, dass bestimmte Kraftfahrzeuge als Abfall entweder einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbetrieb zu überlassen sind. Sie beruht auf der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge. Die Automobilindus-trie hat sich zur weltweiten Umsetzung der Richtlinie verpflichtet und zu diesem Zweck das Internationale Material Daten System IMDS gegründet. Hinweise zu Stoffverboten können der GADSL entnommen werden. Die Verordnung beruht in Deutschland auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Umsetzung der Verordnung obliegt der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA). Sie sammelt u. a. Daten zu anerkannten Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung.“
(Quelle Wikipedia)
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EfbV
QM 9001
UM 14001
OHASAS 18001